Deponieren Sie Ihre Freizügigkeitsleistungen bei vorübergehender oder definitiver Aufgabe der Erwerbstätigkeit auf einem acrevis Freizügigkeitskonto. Die Freizügigkeitsstiftung garantiert Ihnen innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Erhaltung des Vorsorgeschutzes der beruflichen Vorsorge (2. Säule).