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3. Säu­le

Tiefe Zinsen, die demografische Entwicklung der Gesellschaft oder Fragen bei der langfristigen Finanzierung unserer Vorsorgewerke führen dazu, dass die Altersvorsorge ein Dauerbrenner im Sorgenbarometer der Schweizer Bevölkerung ist. Vor diesem Hintergrund steigt bei vielen der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung und eigenverantwortlichem Handeln in der Vorsorge.

Sie möchten Ihren nachberuflichen Lebensabschnitt frei gestalten und Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten? Nehmen auch Sie Ihre Altersvorsorge in die eigenen Hände. Sparen Sie mit der privaten Vorsorge in der 3. Säule für die Zeit nach Ihrer Pensionierung – mit einer acrevis Vorsorgelösung 3a. Dabei kann grundsätzlich zwischen 3a-Kontolösungen und 3a-Wertschriftenlösungen unterschieden werden. Auch eine Kombination eines Vorsorgekontos und einer Wertschriftenlösung ist möglich, indem bei Neueinzahlungen der gesetzlich festgelegte jährliche Maximalbeitrag zwischen den beiden Varianten gesplittet wird. So wird das potenzielle Risiko eines Verlustes breiter diversifiziert sprich aufgeteilt.

Bei den Wertschriftenlösungen ist es möglich, den Fokus auf die Nachhaltigkeit zu setzen, in dem wir Ihr Vorsorgevermögen gezielt in umwelt- und sozialverträgliche Anlageklassen investieren: nachhaltig anlegen mit acrevis.

Ihre Vorteile mit einer 3a-Vorsorgelösung

Jährlich flexibel einzahlen:
Sie bestimmen selbst, wann und wie viel Sie pro Jahr in Ihre 3a-Vorsorgelösung einzahlen möchten – je nach Ihrer aktuellen finanziellen Situation.

Zinsertrag bzw. Renditechance:
Mit einem 3a-Vorsorgekonto der acrevis profitieren Sie im Vergleich zu einem normalen Sparkonto von einem Vorzugszinssatz auf Ihr Vorsorgekapital. Mit einer 3a-Wertschriftenlösung haben Sie die Chance auf eine attraktive Rendite und können von positiven Marktentwicklungen profitieren.

Steuern sparen:
Sowohl bei einem 3a-Vorsorgekonto wie auch bei einer 3a-Wertschriftenlösung werden bis zur Auszahlung des Vorsorgeguthabens keine Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuern fällig. Zudem kann die jährliche Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Sparen und bei Bedarf beziehen:
Das Vorsorgekapital kann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters bezogen werden. Ein Bezug ist für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum, für die berufliche Selbstständigkeit, beim Wegzug ins Ausland sowie bei Invalidität und Tod möglich.