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Ka­der­plan 1e

Sie sind in einer Kaderposition mit einem höheren Einkommen tätig und möchten so viel wie möglich in die berufliche Vorsorge einzahlen, um damit Steuern zu sparen und Ihre Altersvorsorge zu verbessern? Dabei wünschen Sie sich selbstbestimmte Anlagen nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Risikopräferenzen? Dann ist ein 1e-Kaderplan die richtige Wahl für Sie.

Ein Kaderplan 1e – benannt nach dem zugrunde liegenden Gesetzesartikel 1e in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV) – bezieht sich auf Einkommensanteile, welche CHF 132'000 Jahressalär übersteigen: Lohnkomponenten oberhalb dieser Grenze können im Rahmen des Pensionsplans Ihrer Firma in einem solchen Kaderplan angelegt werden. Dabei wählen Sie als Versicherte oder Versicherter die Anlagestrategie für das Vorsorgevermögen selbst aus, passend zu Ihrer Lebenssituation.

Ihre Vorteile auf einen Blick

hohe Flexibilität
von Steuervorteilen profitieren
Chance auf attraktive Rendite